Ein Beitrag von unserem Überlinger Stadtrat Thorsten Peters
Es ist gerade mal ein Jahr her, dass der Gemeinderat die Überlinger Altstadtsatzung dahingehend geändert hat, dass fortan die Dächer der Altstadt mit Photovoltaik-Anlagen aus Sicht vieler Bürger verunstaltet werden dürfen. Immerhin sollte der seeseitige Anblick Überlingens bewahrt werden. Daher wurde die Erlaubnis auf jene Dächer beschränkt, die vom See aus nicht zu sehen sind. Weitere Bemühungen der Schadensbegrenzung umfassten Vorschriften, wonach sich die Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie der Dachfläche unterordnen und eine matte, spiegelfreie Oberfläche aufweisen müssen.
Diese wenigen Einschränkungen zum Schutz der gut erhaltenen historischen Altstadt sind jetzt auch noch gefallen.
Diesmal sind nicht die konformen Stadträte die maßgeblichen Verursacher, sondern die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs. Mit ihrer realitätsfernen Klimapolitik vernichtet sie nicht nur die Wälder und Landschaften, sondern auch unsere Kulturgüter. So hat die Landesregierung im März 2025 in die Landesbauordnung aufgenommen, dass jegliche Einschränkungen der Nutzung erneuerbarer Energien in bestehenden Satzungen zum 28. September 2025 ungültig werden (§ 74 Absatz 1 Satz 3 LBO).
In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde das nun in einer abermaligen Neufassung unserer Altstadtsatzung umgesetzt und die letzten Einschränkungen zum Schutz der stadtbildprägenden Gebäude gestrichen, so dass jeder Bürger nach eigenem Ermessen sein historisches Altstadtdach mit Photovoltaik zupflastern kann, wie er möchte.
Ich wollte es nicht unkommentiert lassen und sagte:
„Ich rege dazu an, einen unverbindlichen Hinweis in die Altstadtsatzung aufzunehmen, dass nach einem Regierungswechsel die ursprüngliche Fassung der Altstadtsatzung wiederhergestellt werden könnte und dann Verschandelungen der Altstadt womöglich rückgängig zu machen sind.“
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