Jetzt ist es soweit: Für Betenbrunn bei Heiligenberg im Bodenseekreis wird ein Alptraum wahr. Die Windpark Rickertsreute GmbH hat beim Landratsamt Bodenseekreis die Errichtung von zwei Windenergieanlagen beantragt. Das Verfahren befindet sich in der Anhörung von Verbänden und Trägern öffentlicher Belange. Der genaue Zeitpunkt für den Beginn der Bauarbeiten steht noch nicht fest, aber der Antragsteller plant, die Anlagen im Dezember 2027 in Betrieb zu nehmen.
Beantragt wurde die Errichtung des Windenergieanlage-Typs Vensys 175 (7.8 MW). Dabei handelt es sich um einen Prototyp, mit dem es noch keine Erfahrungen gibt. Insbesondere die zukünftige Schallentwicklung und Druckwellenwirkung sind schwer abschätzbar. Bei einer Nabenhöhe von bis zu 160 Metern und einem Rotordurchmesser von 175 Metern kann die Gesamthöhe knapp 250 Meter betragen.
Wie die Bürgerinitiative Wende-Ende in ihrer zweiten Stellungnahme zum Windvorranggebiet Betenbrunn aufgezeigt hat, werden die Windräder auf einem Hochplateau gebaut, an dessen Fuße mehrere Wohnhäuser liegen. So kommt zu der Windradhöhe noch ein Geländehöhenunterschied von bis zu 200 Metern hinzu. In der Stellungnahme wurde gefordert, dieses Gefälle bei der Berechnung des Mindestabstands des Windvorranggebietes zu Wohnhäusern zu berücksichtigen. Für das Windvorranggebiet bliebe dann nur noch eine minimale Restfläche übrig (siehe Bild).
Der für die Windvorranggebiete zuständige Regionalverband Bodensee-Oberschwaben lehnte das in seiner „Synopse“ auf Seite 1510 f. ab. Er verweist darauf, dass dieser Aspekt in den nachgelagerten Planungs- und Vorhabenzulassungsverfahren zu klären sei. Das wäre demnach jetzt die Aufgabe des Landratsamtes Bodenseekreis.
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