Ein Beitrag von unserem Friedrichshafener Stadtrat Norbert Czerwinski
Sie haben es wieder getan! Die Regenbogenflagge wurde am Rathaus Friedrichshafen anläßlich des Datums 17. Mai gehisst. Und man ist auf der sicheren Seite, da es hierfür einen mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluß aus dem Jahr 2021 gibt. Der gemeinsame Antrag hierzu erging durch Die Grünen (wer hätte das gedacht), Freie Wähler, SPD/Die Linke (natürlich), Netzwerk für Friedrichshafen, FDP sowie ÖDP/Parteilos mit den üblichen Floskeln und Klischees von Weltoffenheit, Vielfalt, Toleranz, Respekt und Akzeptanz.
Die CDU positionierte sich damals mit einem Gegenantrag. Darin hieß es zurecht:
"Aus dem gesetzten Präzedenzfall könnte eine rechtsverbindliche Verwaltungspraxis erwachsen und Rechtsansprüche Dritter abgeleitet werden. Aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung als Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz könnte schnell die Pflicht entstehen, auch bei anderen Antragstellern so zu verfahren. Wir sehen auf Grund dieser Pflicht zur Gleichbehandlung die begründete Gefahr einer möglichen Instrumentalisierung der Rathaus-Beflaggung für eine mögliche Vielzahl beliebiger Anlässe oder Zwecke Dritter".
In der Gemeinderatssitzung unmittelbar vor dem 17. Mai trug ich diese Überlegungen sinngemäß erneut vor ‒ ohne Kenntnis der Befassung des Gemeinderats 2021, von der ich erst in der Sitzung erfuhr. Auch ich meine, wir sollten an dem Gebot zur politischen und weltanschaulichen Neutralität für Behörden und staatliche Institutionen festhalten, aus dem die grundsätzliche Richtschnur erwächst, ausschließlich hoheitliche Fahnen zu hissen.
Darüber hinaus ist die Regenbogenfahne mitnichten eindeutig im Sinne von Toleranz und Respekt, sondern trägt den Keim von Spaltung und Unfrieden in sich. Denn viele empfinden die Regenbogensymbolik als Affront gegen eigene Überzeugungen. Dies gilt insbesondere für gläubige Christen, die im Regenbogen das Sinnbild für das Niederlegen des Kriegsbogens durch Gott in der Sintflut-Erzählung erkennen, was einen Friedensschluß durch Gott mit den Menschen darstellt. Die Verwendung dieser Fahne stellt für sie damit eine unverblümte Kampfansage dar.
Oberbürgermeister Blümke fand hierzu nur die Anmerkung, daß es den oben genannten Gemeinderatsbeschluß gebe und die Verwaltung ihn nur vollziehe. Zum Glück sind aber Gemeinderatsbeschlüsse nicht für die Ewigkeit in Stein gemeißelt.