Ein Beitrag von unserem Überlinger Stadtrat Thorsten Peters
Wo immer der Begriff Chancengleichheit fällt, mieft es nach sozialistischer Gleichmacherei. Nicht anders verhält es sich mit der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die unter diesem Motto durchgesetzt wird und Thema im Gemeinderat war.
Das schwarz-grün regierte Land Baden-Württemberg bietet den Gemeinden zwei Möglichkeiten zur Umsetzung des „Anspruchs auf Ganztagsbetreuung“ an:
Zum einen können sie die Ganztagsbetreuung selbst bzw. durch freie Träger anbieten. So war sie auch bisher schon organisiert worden. Die Gemeinden finanzieren sie und beteiligen die Eltern an den Kosten. Auch das Land leistete einen kleinen Zuschuss. Ein Betreuer kann sich für seine Arbeit diejenige Einrichtung aussuchen, die seinen pädagogischen Vorstellungen entspricht. Die Kinder beziehungsweise die Eltern können entscheiden, ob sie daran teilnehmen, oder ob sie ihre Freizeit lieber anders gestalten wollen. Sowohl die freiwillige Teilnahme der Kinder als auch die Auswahl aus verschiedenen unabhängigen Einrichtungen seitens der Eltern und der Betreuer verwirklicht ein verfassungsmäßiges Versprechen: Freiheit.
Mit dem neuen Landesgesetz bleibt diese Option erhalten, allerdings wird die finanzielle Unterstützung vom Land gestrichen. Werden die Eltern wie empfohlen zu einem Fünftel an den Kosten beteiligt, wird deren Beitrag weit über den jetzigen Monatsbeitrag von etwa 358 Euro pro Kind steigen. Man merkt: Die freiheitliche Variante ist nicht mehr erwünscht.
Als zweite Möglichkeit kommt nun ein giftiges Geschenk hinzu: die Ganztagsbetreuung durch Ganztagsschulen. In diesem Fall übernimmt das Land die Kosten komplett! Allerdings besteht dann eine Teilnahmepflicht für alle Schüler und die Betreuung unterliegt der Schulaufsicht.
Fachbereichsleiter Raphael Wiedemer-Steidinger erläuterte im Gemeinderat den „pädagogischen Gedanken“ hinter dieser Option: „Die Guten ziehen die schlechten mit, daher müssen die Guten dabei sein.“ Mir kam das Grausen.
Was sind die Folgen des neuen Landesgesetzes?
- Sowohl die Gemeinde als auch die Eltern können sich viel Geld sparen, wenn sie auf die Freiheitsvariante verzichten und statt dessen die Variante der Ganztagsschule wählen. Das wird die Angebote der freien Träger sehr schnell vom Markt vertreiben.
- Die Eltern haben auch nachmittags keine Auswahl mehr zwischen unterschiedlichen Ausrichtungen der Erziehung und Bildung. Es gibt nur noch ein einheitliches Angebot, welches die Landesregierung über die Schulbehörden vorgibt.
- Wer als Betreuer arbeitet, wird der Schulaufsicht unterstellt sein und nicht mehr von deren einheitlichen Vorgaben abweichen können. Wer dem nicht nachkommt, findet keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit mehr bei unabhängigen Trägern. Die Regierung hat als Monopol alles unter ihrer Kontrolle.
- Die Regierung wird die Kinder flächendeckend beispielsweise mit der Genderideologie indoktrinieren können und aufgrund der Teilnahmepflicht kann sich dem auch kein Kind mehr entziehen.
- Die Kinder können sich nachmittags auch nicht mehr nach ihrer Leistungsfähigkeit differenziert entwickeln. Die stärker Leistungsfähigen werden gezwungen, den ganzen Tag mit den weniger Leistungsfähigen zu verbringen. Sie sollen sich nicht schneller entwickeln können, sondern letztere gefälligst „mitziehen“, ob sie das wollen oder nicht. Die postulierte Chancengleichheit entpuppt sich als Gleichmacherei durch Ausbremsen der Leistungsfähigen. Verhaltensauffälligkeiten und Konflikte sind vorprogrammiert.
Das Ergebnis dieser Entwicklung erinnert doch sehr an die Aussagen von Aaron Russo: Die Mutter wird in die Wirtschaft eingespannt und muss mit ihren Steuern dafür aufkommen, dass ihre Kinder unter staatlicher Kontrolle fremdbetreut werden. So wird die Familie aufgebrochen und das Denken der nächsten Generation nicht mehr von den Eltern bestimmt.
Statt einer vielfältigen, leistungsdifferenzierten und selbstbestimmten Nachmittagsbeschäftigung bekommen wir eine einheitliche und verpflichtende. Im Gemeinderat nannte ich die sozialistische Übergriffigkeit beim Namen: Gleichschaltung.
Wie zu erwarten löste das Widerspruch aus. Doch jene, die sich darüber echauffierten, offenbarten nur ihre eigene Ignoranz:
- Oberbürgermeister Jan Zeitler sagte, es gehe doch nur darum, einen „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“ umzusetzen. Doch seit wann ist ein Anspruch eine Pflicht?
- Prof. Dr. Alexander Bruns (CDU) sagte, es gehe darum, ein Angebot zu machen, „sofern die Eltern das wollen“. Meinte er vielleicht ein Angebot nach Manier der sizilianischen Mafia, das man nicht ablehnen kann?
- Dr. Rainer Röver (SPD) sagte, es gehe darum, das für Eltern beitragspflichtige Betreuungsangebot durch ein kostenfreies Bildungsangebot zu ersetzen. Offenbar ist in seiner sozialdemokratischen Vorstellungswelt alles kostenlos, was vom Staat kommt. Aber warum werden die Steuern, mit denen das finanziert wird, nicht den Eltern dafür zur Verfügung gestellt, dass diese selbstbestimmt ihren Kindern eine Erziehung und Bildung nach ihren eigenen Vorstellungen zukommen lassen können?
Meine (vergebliche) Empfehlung an den Gemeinderat war übrigens: Lassen wir uns das nicht gefallen, wehren wir uns als Kommune gegen diesen Übergriff!