Ein Beitrag von unserem Überlinger Stadtrat Thorsten Peters
Faszinierend, was mit modernen LED-Projektoren heute möglich ist! Um bei Nacht beispielsweise den Münsterturm oder das Rathaus stimmungsvoll zu beleuchten, werden bisher Flutlichter eingesetzt. Dabei gibt es gerne hässliche Schlagschatten und eine ungleichmäßige Anstrahlung mit hellem Fleck in der Mitte und dunklen Rändern. In der Sitzung des Bauausschusses sind diesmal zwei Experten, die uns die Fähigkeiten der heutigen LED-Projektoren vorstellen.
In so einen Projektor wird vorne eine „Lichtmaske“ eingelegt, welche die Konturen des angestrahlten Gebäudes nachbildet und das Licht dort zurückhält, wo das Gebäude endet. Auch Fenster und Türen können ausgespart werden. So bleibt der Himmel um das Haus herum dunkel und niemand im Haus wird geblendet. Schattierungen ermöglichen zudem eine verschiedene Lichtverteilung auf der Gebäudewand. Obendrein können Helligkeit und Farbtemperatur frei eingestellt werden. Wie beeindruckend das aussehen kann, zeigen die Beispiele in der Präsentation auf Seite 9.
Für eine Verschönerung der Stadt bin ich natürlich immer zu haben. Nur hat mich der Anlass gewundert, denn der geht auf das Naturschutzgesetz zurück. Der Grund, warum die bisherigen Flutlichter nicht weiter betrieben werden sollen, liegt nicht in der Stadtverschönerung, sondern im Schutz der Insekten vor Lichtverschmutzung. Deshalb bekommen wir in der Sitzung auch erst einmal einen Vortrag über das Sehvermögen von Insekten und uns wird gezeigt, worauf man bei der Beleuchtung achten muss, um Insekten nicht zu stören. Wir lernen beispielsweise, dass eine Farbtemperatur unter 3.000 Kelvin ideal ist, weil die Insekten dieses Licht kaum sehen können, während es für den Menschen sehr angenehm ist.
Diesen Insektenschutz bei 13 Objekten in Überlingen würde sich die Stadtverwaltung übrigens 325 Tausend Euro kosten lassen.
Zu meiner Überraschung ließ uns Gemeinderatskollegin Bernadette Siemensmeyer dann noch wissen, was in § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg steht: Demnach ist zukünftig eine Beleuchtung der Gebäude von April bis September verboten und auch im Winter ist sie nur bis 22 Uhr erlaubt! Gut, also dann können wir gleich ganz auf das teure Licht verzichten, denke ich mir ‒ doch halt: Die Stadt kann sich Ausnahmen genehmigen lassen. Jetzt bestimmt also die Naturschutzbehörde, welche unserer Überlinger Schmuckstücke unter welchen Auflagen wie lange in der Nacht leuchten dürfen.
Der Zweck der Beleuchtungsverbote leuchtet mir allerdings überhaupt nicht ein. Da wir gerade schon zwei Experten zu Besuch im Ausschuss haben, erlaube ich mir, diese nach dem tieferen Sinn der Regelung im Naturschutzgesetz zu fragen. Die wenigen Fassaden, die wir in Überlingen anstrahlen wollen, sind gemessen am gesamten Gemeindegebiet (mit vielen großen, dunklen Wäldern) verschwindend klein. Und auch der Anteil dieser Beleuchtung gemessen an der gesamten Straßenbeleuchtung in Überlingen dürfte sich noch nicht einmal im Promillebereich bewegen. Ein Abschalten hätte praktisch keine Auswirkung auf die Insektenpopulation. Was aber wird dann damit bezweckt?
Die Experten bestätigen meine Überlegungen vollumfänglich und meinen: Es gehe tatsächlich um das ungestörte Leben des einzelnen betroffenen Insekts.
Die Antwort hatte ich nicht erwartet. Nicht, dass mir Empathie auch für die kleinsten unserer Mitgeschöpfe fremd wäre. Fassungslos macht mich nur, dass dieses Gesetz von denselben Leuten kommt, welche in unsere Wälder Windräder stellen, die Insekten millionenweise schreddern. Von Leuten, die uns ‒ damit wir weniger „klimaschädliches“ Fleisch essen ‒ dazu drängen, Heuschrecken und Maden zu verzehren und dafür große Insektenfarmen hochziehen. Nein, Tierschutz als Begründung nehme ich den Eliten nicht ab. Ich glaube, sie hassen einfach uns und unsere Lebensart. Sie wollen unsere Kulturgüter im Dunkeln verschwinden lassen und uns Würmer fressen sehen.