Ein Syrer, der 2015 als „Flüchtling“ nach Deutschland kam, hat im April letzten Jahres in Uhldingen-Mühlhofen zufällige Passanten verfolgt und mit einem Messer bedroht. Um den Unberechenbaren festnehmen zu können, musste ein Spezialeinsatzkommando der Polizei auf ihn schießen. In seinem Blut fanden sich Kokain und Amphetamin.
Der Syrer ist schon länger wieder frei und kommt auch nach dem jetzt gefällten Urteil weder in Haft noch in eine geschlossene Psychiatrie.
Richter Hornstein zum Angeklagten: 'Allahu-Akbar' sei nicht der beste Spruch. „Wir befinden uns in einer politischen Situation, wo so etwas äußerst kritisch beurteilt wird.“ Und weiter: „Deutschland ist eh sensibilisiert, was Messerangriffe durch Ihre Landsleute betrifft. Sie dürfen zur Kenntnis nehmen, dass das Wellen geschlagen hat, und dass die Leute auch nur zum Teil verstehen, dass Sie frei hier herumlaufen.“ Er sorge sich darum, dass solche Vorfälle den guten Ruf gefährdeten, den Syrer in Deutschland genießen.
Lieber Herr Hornstein, wir haben in der Tat kein Verständnis dafür, dass dieser Syrer wieder frei am Bodensee herumläuft. Den guten Ruf, den Syrer in Deutschland genießen, haben wir noch gar nicht mitbekommen. Wir werden aber gerne daran mitwirken, den guten Ruf wiederherzustellen, indem wir dafür sorgen, dass solche Syrer zukünftig nicht mehr frei in Deutschland rumlaufen, sondern nach Syrien heimkehren.