Die AfD-Fraktion im Kreistag des Bodenseekreises spricht sich für einen durchdachten und vor allem praktikablen Natur- und Artenschutz aus. Verbote, wie im grünen Volksbegehren „Rettet die Bienen“ lehnt sie strikt ab. Praktikabel und sinnvoll sind aus Sicht der AfD stattdessen Fördermaßnahmen und motivierende Anreizsysteme.
Nach einer Evaluation des Streuobstförderprogramms im Bodenseekreis will das Landratsamt die Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der Streuobstbestände im Bodenseekreis nach der letzten Änderung vom 1. April 1997 neu fassen. Der finanzielle Umfang des Programms soll nun verdoppelt werden auf insgesamt bis zu 200.000 Euro jährlich.
Streuobstwiesen sind Grünlandflächen, in denen „verstreut“ hochstämmige Obstbäume wachsen. Sie bieten zahlreichen Tieren, etwa Vögeln - insbesondere baumbrütenden Vogelarten wie Spechten, Baumläufern, Meisen, Steinkäuzen - aber auch Fledermäusen, Schmetterlingen sowie seltenen Pflanzenarten einen Lebensraum und liefern deshalb einen wesentlichen Beitrag zum Artenschutz.
Die Streuobstflächen sind im Bodenseekreis seit 1965 aber in den meisten Kommunen um 60-80% zurückgegangen und damit deutlich stärker als in Baden-Württemberg mit ca. 50% Rückgang. Laut der Streuobstkonvention Baden-Württemberg (3. Auflage April 2015) werden fast 80 Prozent der Streuobstbäume nicht oder unregelmäßig geschnitten.
Hier muss dringend etwas getan werden. Für einen langfristigen Erhalt von Streuobstbäumen ist ein regelmäßiger und vor allem fachgerechter Pflegeschnitt notwendig. Dies ist die Voraussetzung für langlebige und gesunde Bäume. Ohne Schnitt vergreisen viele Bäume mit der Zeit, die dann selbst mit erhöhtem Aufwand nicht mehr gerettet werden können.
In der heutigen Zeit sind Streuobstwiesen immer weniger lukrativ für deren Besitzer. Die aufwendige und teils auch teure Vergabe der Pflege sowie die oft fehlende Wirtschaftlichkeit erschweren den Erhalt. Die AfD-Fraktion befürwortet daher die vorgeschlagene Erhöhung der Fördersätze samt Ausweitung des Programms auf bis zu 200.000 Euro, sieht jedoch Potential zur Nachbesserung.
Damit aus kleinen Jungbäumen gesunde große Bäume werden, bedarf es vor allem in den ersten Jahren einer besonderen Pflege. Dazu gehört z.B. die Befestigung an einem Stützpfahl, das Anlegen von Baumscheiben, der Schutz vor Blattläusen sowie die Rindenpflege und der Stammschutz.
Aus Sicht der AfD Fraktion hat das existierende Förderprogramm des Bodenseekreises diesbezüglich eine gravierende Lücke, die geschlossen werden sollte.
Unter Punkt 3.1 der aktuellen Förderrichtlinien heißt es nämlich:
„[…] Die Förderung umfasst nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel in der genannten Reihenfolge die Pflege von Apfel-, Birnen- und Kirschenhochstämmen ab einem Kronendurchmesser von 5 m […]“
Eine Beschränkung der Förderung auf Bäume, die bereits einen Kronendurchmesser von mindestens fünf Metern haben, sieht die AfD-Fraktion kritisch. Wir fordern aus den genannten Gründen die Ausweitung des Programms auch auf Jungbäume mit einem Kronendurchmesser kleiner fünf Meter.